Wer mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert wird braucht Unterstützung und Beratung. Sind Sie selbst betroffen oder pflegen einen Angehörigen, so entstehen durch die vielen Verordnungen und Gesetze Fragen, die wir mittels dem Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI auflösen.

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