Unter dem Begriff „Behandlungspflege“ sind all diejenigen Tätigkeiten zusammen gefasst, die zur Behandlung / Therapie einer Krankheit notwendig und durch den Arzt verordnet worden sind. Sie umfasst ausschließlich solche medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden (müssen), aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind, beispielsweise die Gabe von Medikamenten, Injektionen, Katheterisierung, Einläufe, Verbände, Wund- und Dekubitusversorgung.

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